Vielen Mitfahrern ist nicht bewusst, dass auch sie sich nach einem Verkehrsunfall strafbar machen können – insbesondere im Zusammenhang mit Fahrerflucht (§ 142 StGB). Die Rechtsprechung zeigt eindeutig: Ein Beifahrer ist nicht „automatisch außen vor“, sondern kann erhebliche Pflichten haben.
Im Folgenden erhalten Sie einen verständlichen Überblick über die wichtigsten Pflichten.
Ein Beifahrer, der nicht selbst am Unfall beteiligt ist (z. B. keine Mitverantwortung am Unfallgeschehen), darf grundsätzlich den Unfallort verlassen, ohne Fahrerflucht zu begehen.
ABER: Sobald der Beifahrer den Fahrer zur Flucht auffordert oder diese unterstützt, macht er sich strafbar.
Ein Mitfahrender darf den Fahrer nicht zur Unfallflucht anstiften oder psychisch unterstützen.
Folge: Beihilfe oder Anstiftung zur Fahrerflucht (BayObLG DAR 1984, 240; NStZ 1984, 569; NJW 1990, 1861)
Auch das Verschweigen von Informationen oder das Decken des Fahrers kann eine Strafvereitelung darstellen.
Hat der Beifahrer irgendwie zum Unfall beigetragen (z. B. durch Ablenkung, Eingriff ins Lenkrad, Fehlverhalten),
→ gilt er als Unfallbeteiligter und muss am Unfallort bleiben und seine Daten angeben.
Ist der Beifahrer zugleich Halter des Fahrzeugs, gilt er immer als Unfallbeteiligter – selbst ohne eigenes Zutun.
(BayObLG DAR 2000, 79)
Der mitfahrende Halter hat eine Rechtspflicht, die Unfallflucht des Fahrers zu verhindern.
Er muss alles ihm Zumutbare unternehmen, beispielsweise
Unterlässt er dies, kann er wegen Beihilfe durch Unterlassen bestraft werden.
(BGHSt 18, 7; OLG Köln NZV 1992, 80)
Die Flucht dauert an, bis der Fahrer sich endgültig der Feststellung entzogen hat.
Beispiel: Verstecken im Gebüsch = Flucht dauert noch an.
(OLG Karlsruhe NZV 2018, 43)
In dieser Zeit kann auch der Beifahrer noch eingreifen – oder sich strafbar machen.
Darf den Unfallort verlassen, ohne Strafe.
Sie können sich strafbar machen durch:
Wenn Sie in eine Unfallsituation geraten, gilt:
Bei Fragen oder wenn Ihnen ein entsprechender Vorwurf gemacht wird, stehe ich Ihnen sofort beratend zur Seite.
Kontaktieren Sie mich – bevor Sie eine Aussage machen!
Erhalten Sie eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihres Falls
Persönlicher Termin
Buchen Sie einen Termin in meiner Kanzlei in Berlin Steglitz Zehlendorf.
Meine Empfehlung
Rufen Sie mich an und erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls.
Online Sofortcheck
Füllen Sie den Fragebogen aus und erhalten Sie eine Einschätzung Ihres Falls.
Ich setze mich diskret und kompetent dafür ein, dass Sie Ihr Recht bekommen.
Fachanwalt für Verkehrsrecht Oliver Schüler gehört das zweite Jahr in Folge zu den besten Unternehmen auf Trustlocal. Dies basiert auf der Anzahl der Bewertungen im letzten Jahr und darauf, wie gut ich auf Anfragen reagiere.