Jetzt anrufen und beraten lassen!

0170 380 36 32

Fahrerflucht – anwaltliche Soforthilfe wichtig

Wenn Ihnen “Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ nach § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) vorgeworfen wird, kann ich Ihnen als Fachanwalt für Verkehrsrecht mit mehr als 28 Jahren Berufserfahrung durch qualifizierte Beratung und Vertretung schnellstmöglich helfen. Der Tatbestand wird umgangssprachlich meist als (Verkehrs-) Unfallflucht oder Fahrerflucht bezeichnet. Die Strafe bei Fahrerflucht ist hoch, daher brauchen Sie einen Anwalt für Fahrerflucht.

Wichtiger Hinweis

Als erfahrener Fachanwalt für Unfallflucht rate ich unbedingt zur Aussageverweigerung. Sprechen Sie erst mit mir, einem Anwalt für Unfallflucht, damit Ihnen keine Nachteile entstehen. Ich gebe Ihnen dann Hinweise für das weitere Verhalten. Um Sie mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln zu Verteidigen, brauche ich Akteneinsicht. Der kostenpflichtige Service erfolgt, sobald Sie mir Unterlagen zusenden und ich die Einsicht in die Strafakte beantrage.

Fahrerflucht ist eine Straftat

Fahrerflucht ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Die Fahrerflucht-Strafe kann Strafgesetzbuch sogar drei Jahre Gefängnis bedeuten. Als Anwalt für Unfallflucht kann ich meist die Strafe für Fahrerflucht zu einer Geldstrafe mindern. Bei schlechter Beweislage kommen Sie sogar straflos davon. Deswegen ist eine schnelle und qualifizierte Beratung und Vertretung gegenüber den Behörden durch einen versierten Fachanwalt für Fahrerflucht sehr wichtig. Der Staat ist in diesem Fall ja auch mit einen Staatsanwalt vertreten.

Nutzen Sie meinen Service

Rufen Sie mich an, auch abends und auch am Wochenende. Ich bespreche dann mit Ihnen Ihre Erfolgsaussichten. Dadurch entstehen Ihnen keine Kosten. Auch für die Erteilung eines Mandats müssen Sie nicht in die Kanzlei kommen.

Kostenlose Ersteinschätzung

Rechtsanwalt Oliver Schüler

Rechtsanwalt Oliver Schüler
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Berlin Steglitz Zehlendorf

Telefonische Erstberatung

0170 380 36 32

Mo–So von 9–22 Uhr

Online Sofortcheck!
Fall jetzt prüfen lassen.

Nur 3 Schritte von der Problemlösung entfernt

Problem darstellen

Sie rufen mich an und schildern mir persönlich Ihren Fall. Das ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.

Ich prüfe Ihren Fall

Ich nehme dann mit Ihnen zusammen sofort eine kurze telefonische Prüfung des konkreten Sachverhalts und der Umstände vor.

Ihre Entscheidung

Ich überlegen mir rechtliche Maßnahmen. Sie entscheiden dann, ob Sie mir das Mandat anvertrauen möchten.

Wer sein Recht einfordert, tut niemandem Unrecht

Ich bearbeite Ihren Fall sofort.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf.

Ich biete Ihnen eine sofortige kostenlose und unverbindliche telefonische Ersteinschätzung Ihres Falls bezüglich des Vorwurfs einer möglichen Fahrerflucht / Unfallflucht.

Rechtsanwalt Oliver Schüler

Telefonische Erstberatung

0170 380 36 32

Mo–So von 9–22 Uhr

Online Sofortcheck!

Fall jetzt prüfen lassen.

Kanzleitermin buchen

Öffnungszeiten:
Mo–Fr von 9–19 Uhr

Ihre Vorteile

  • Qualitätssiegel staatlich autorisierter „Fachanwalt für Verkehrsrecht“
  • Schnellere Einarbeitung in Ihren Fall als ein normaler Anwalt
  • Spezialisiert auf die Bereiche Bußgeld und Verkehrsstraftaten

Ich setze mich diskret und kompetent dafür ein, dass Sie Ihr Recht bekommen.

Antwort auf Ihre Fragen

Kompakte Informationen zum Thema Fahrerflucht

Mehr erfahren

Kurzzeitiges Entfernen vom Unfallort

Liegt hier schon ein Fall von Unfallflucht vor? Es gibt Ausnahmen.

Mehr erfahren

Folgen der Fahrerflucht

Korrektes Verhalten kann zu Strafminderung führen.

Mehr erfahren

Warum sollte ich einen Fachanwalt beauftragen?

Ein Fachanwalt kann Ihre Interessen besser vertreten, weil er auf diesem Gebiet eine besondere Qualifikation nachweisen kann. Um den Titel “Fachanwalt” führen zu dürfen, muss ein Anwalt bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie z.B. eine Mindestanzahl von Fällen in dem jeweiligen Rechtsgebiet bearbeitet haben und eine besondere theoretische Qualifikation nachweisen.

Durch diese Erfahrung und Kenntnisse kann ein Fachanwalt Ihnen also eine qualitativ hochwertige Beratung und Vertretung bieten, kostet aber nicht mehr als normaler Anwalt der unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nur gelegentlich vertritt. Bedenken Sie das bei Fahrerflucht die Strafe den Sachschaden oft weit übertrifft. Sie brauchen einen versierten Fachanwalt für Verkehrsrecht, um eine möglichst geringe Strafe zu erhalten.

Die Vorteile eines Fachanwalts liegen vor allem darin, dass er eine höhere Expertise und Erfahrung in seinem spezialisierten Rechtsgebiet hat. Dies kann dazu führen, dass er bessere Ergebnisse für seine Mandanten erzielen kann und schneller und effizienter arbeitet, da er über ein tiefes Verständnis des betreffenden Rechtsgebiets verfügt.

Ein Fachanwalt verfügt über vertiefte Kenntnisse der relevanten Gesetze und Vorschriften in seinem oder ihrem Fachgebiet und versteht die Fallstricke und komplexen Aspekte der Rechtsprechung. Dies ermöglicht es einem Fachanwalt, eine fundierte rechtliche Beratung und eine maßgeschneiderte Strategie für Ihre spezifische Situation zu entwickeln.

Durch seine Spezialisierung und Erfahrung kann ein Fachanwalt Ihnen auch dabei helfen, mögliche Risiken und Konsequenzen zu verstehen und zu minimieren. Ein Fachanwalt wird außerdem Ihre Interessen gegenüber der gegnerischen Partei oder vor Gericht mit größerem Erfolg und Engagement vertreten können.

Insgesamt kann ein Fachanwalt Ihnen helfen, Ihre Interessen effektiver und effizienter zu vertreten und Ihre Erfolgsaussichten zu maximieren.