Jetzt anrufen und beraten lassen!

0170 380 36 32

Fahrerflucht – was Beschuldigte wissen müssen

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit beim Ausparken, ein Kratzer am Nachbarauto oder ein kleiner Rempler im Straßenverkehr – viele Autofahrer unterschätzen, wie schnell der Vorwurf der Fahrerflucht im Raum steht. Juristisch spricht man vom „unerlaubten Entfernen vom Unfallort“. Schon bei geringfügigen Schäden kann es sich um eine Straftat handeln, die erhebliche Folgen hat.
Rechtsanwalt Oliver Schüler, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin, erklärt, was bei Fahrerflucht zu beachten ist, welche Fehler Beschuldigte unbedingt vermeiden sollten und warum anwaltliche Unterstützung entscheidend ist.

Was ist Fahrerflucht?

Nach § 142 StGB begeht Fahrerflucht, wer sich vom Unfallort entfernt, ohne die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen. Dazu gehört:

  • die Angabe der Personalien und Versicherungsdaten,
  • das Abwarten einer angemessenen Zeit, wenn der Geschädigte nicht anwesend ist,
  • die unverzügliche Meldung bei der Polizei.

Schon kleine Kratzer oder Blechschäden reichen aus, damit ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrerflucht eingeleitet wird.

Welche Strafen drohen bei Fahrerflucht?

Die Strafen hängen von der Schwere des Unfalls ab. Typische Konsequenzen sind:

  • Geldstrafen,
  • 3 Punkte in Flensburg,
  • Fahrverbot oder Führerscheinentzug,
  • in schweren Fällen auch Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Besonders riskant: Bereits ab einem Schaden von ca. 1.300 Euro droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Für Berufskraftfahrer oder Menschen, die auf ihren Führerschein angewiesen sind, kann das existenzielle Folgen haben.

Typische Fehler von Beschuldigten

Viele Betroffene reagieren falsch, wenn sie mit dem Vorwurf der Fahrerflucht konfrontiert werden. Fachanwalt Oliver Schüler warnt vor typischen Fehlern:

  1. Unüberlegte Aussagen gegenüber der Polizei: Wer sich vorschnell äußert, belastet sich oft selbst.
  2. Unfallort sofort verlassen: Wer keine angemessene Zeit wartet oder keine Meldung bei der Polizei macht, begeht automatisch Fahrerflucht.
  3. Eigenmächtige Kontaktaufnahme mit dem Geschädigten: Ohne rechtliche Beratung können solche Versuche später gegen den Beschuldigten verwendet werden.

Richtiges Verhalten bei einem Unfall

Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sollten Betroffene Folgendes beachten:

  • Ruhe bewahren und am Unfallort bleiben,
  • wenn der Geschädigte nicht erreichbar ist: Polizei informieren,
  • keine vorschnellen Aussagen machen,
  • so schnell wie möglich einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten.

Warum ein Fachanwalt für Verkehrsrecht entscheidend ist

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht wie Rechtsanwalt Oliver Schüler in Berlin bringt Spezialisierung und Erfahrung in Verkehrsstrafverfahren mit. Er kann:

  • die Ermittlungsakte einsehen,
  • Verfahrensfehler erkennen,
  • prüfen, ob eine Einstellung des Verfahrens möglich ist,
  • und eine gezielte Verteidigungsstrategie entwickeln.

„Fahrerflucht ist kein Bagatelldelikt. Schon ein kleiner Fehler kann den Führerschein kosten. Deshalb sollten Betroffene sofort anwaltlichen Rat einholen“, erklärt Schüler.

Praxisbeispiel aus Berlin

Ein Mandant wurde wegen Unfallflucht angezeigt, nachdem er beim Einparken ein anderes Auto berührt hatte. Der Schaden lag bei rund 1.500 Euro – damit drohte der Entzug der Fahrerlaubnis. Durch die frühzeitige Einschaltung von Fachanwalt Schüler konnte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden. Der Mandant durfte seinen Führerschein behalten.

Fristen und Verjährung

Viele glauben, ein Vorwurf erledige sich von selbst. Doch Ermittlungsverfahren wegen Fahrerflucht können lange dauern. Ansprüche verjähren erst nach mehreren Jahren. Deshalb gilt: Je früher ein Fachanwalt eingeschaltet wird, desto größer sind die Chancen auf ein mildes Ergebnis.

Fahrerflucht Anwalt Berlin – Ihre Vorteile mit Fachanwalt Schüler

  • Spezialisierung auf Verkehrsrecht und Strafverteidigung,
  • langjährige Erfahrung mit Fahrerflucht-Verfahren,
  • persönliche Beratung und individuelle Verteidigungsstrategie,
  • kompetente Unterstützung vor Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.

Fahrerflucht nicht auf die leichte Schulter nehmen

Fahrerflucht ist eine ernste Straftat, die gravierende Konsequenzen haben kann – vom Führerscheinentzug bis hin zur Vorstrafe. Wer beschuldigt wird, sollte keine unüberlegten Aussagen machen, sondern sofort einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten.
Rechtsanwalt Oliver Schüler in Berlin bietet Betroffenen kompetente Unterstützung, prüft die Erfolgschancen einer Verteidigung und setzt sich konsequent für den Erhalt des Führerscheins und ein faires Verfahren ein.


Erhalten Sie eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihres Falls

Sie benötigen schnelle Hilfe? Kontaktieren Sie mich jetzt!

Persönlicher Termin

Buchen Sie einen Termin in meiner Kanzlei in Berlin Steglitz Zehlendorf.

Meine Empfehlung

Telefonische Erstberatung

Rufen Sie mich an und erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls.

Jetzt anrufen!

Tel. 0170 380 36 32

Mo–So von 9–22 Uhr

Online Sofortcheck

Füllen Sie den Fragebogen aus und erhalten Sie eine Einschätzung Ihres Falls.


Ihre Vorteile

  • Qualitätssiegel staatlich autorisierter „Fachanwalt für Verkehrsrecht“
  • Schnellere Einarbeitung in Ihren Fall als ein normaler Anwalt
  • Spezialisiert auf die Bereiche Bußgeld und Verkehrsstraftaten

Ich setze mich diskret und kompetent dafür ein, dass Sie Ihr Recht bekommen.

Fachanwalt für Verkehrsrecht Oliver Schüler gehört das zweite Jahr in Folge zu den besten Unternehmen auf Trustlocal. Dies basiert auf der Anzahl der Bewertungen im letzten Jahr und darauf, wie gut ich auf Anfragen reagiere.