Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit beim Ausparken, ein Kratzer am Nachbarauto oder ein kleiner Rempler im Straßenverkehr – viele Autofahrer unterschätzen, wie schnell der Vorwurf der Fahrerflucht im Raum steht. Juristisch spricht man vom „unerlaubten Entfernen vom Unfallort“. Schon bei geringfügigen Schäden kann es sich um eine Straftat handeln, die erhebliche Folgen hat.
Rechtsanwalt Oliver Schüler, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin, erklärt, was bei Fahrerflucht zu beachten ist, welche Fehler Beschuldigte unbedingt vermeiden sollten und warum anwaltliche Unterstützung entscheidend ist.
Nach § 142 StGB begeht Fahrerflucht, wer sich vom Unfallort entfernt, ohne die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen. Dazu gehört:
Schon kleine Kratzer oder Blechschäden reichen aus, damit ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrerflucht eingeleitet wird.
Die Strafen hängen von der Schwere des Unfalls ab. Typische Konsequenzen sind:
Besonders riskant: Bereits ab einem Schaden von ca. 1.300 Euro droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Für Berufskraftfahrer oder Menschen, die auf ihren Führerschein angewiesen sind, kann das existenzielle Folgen haben.
Viele Betroffene reagieren falsch, wenn sie mit dem Vorwurf der Fahrerflucht konfrontiert werden. Fachanwalt Oliver Schüler warnt vor typischen Fehlern:
Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sollten Betroffene Folgendes beachten:
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht wie Rechtsanwalt Oliver Schüler in Berlin bringt Spezialisierung und Erfahrung in Verkehrsstrafverfahren mit. Er kann:
„Fahrerflucht ist kein Bagatelldelikt. Schon ein kleiner Fehler kann den Führerschein kosten. Deshalb sollten Betroffene sofort anwaltlichen Rat einholen“, erklärt Schüler.
Ein Mandant wurde wegen Unfallflucht angezeigt, nachdem er beim Einparken ein anderes Auto berührt hatte. Der Schaden lag bei rund 1.500 Euro – damit drohte der Entzug der Fahrerlaubnis. Durch die frühzeitige Einschaltung von Fachanwalt Schüler konnte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden. Der Mandant durfte seinen Führerschein behalten.
Viele glauben, ein Vorwurf erledige sich von selbst. Doch Ermittlungsverfahren wegen Fahrerflucht können lange dauern. Ansprüche verjähren erst nach mehreren Jahren. Deshalb gilt: Je früher ein Fachanwalt eingeschaltet wird, desto größer sind die Chancen auf ein mildes Ergebnis.
Fahrerflucht ist eine ernste Straftat, die gravierende Konsequenzen haben kann – vom Führerscheinentzug bis hin zur Vorstrafe. Wer beschuldigt wird, sollte keine unüberlegten Aussagen machen, sondern sofort einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten.
Rechtsanwalt Oliver Schüler in Berlin bietet Betroffenen kompetente Unterstützung, prüft die Erfolgschancen einer Verteidigung und setzt sich konsequent für den Erhalt des Führerscheins und ein faires Verfahren ein.
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