Jetzt anrufen und beraten lassen!

0170 380 36 32

Fahrlässig oder Vorsatz?

Niemand kann bestraft werden, wenn er sich von einem Unfallort entfernt ohne einen Unfall bemerkt zu haben. In der Praxis geht es daher oft darum, einem Beteiligten nachzuweisen, dass er das Ereignis bemerkt haben muss. Ein kleiner Parkrempler verursacht kaum Lärm und muss zu keiner Erschütterung führen. Trotzdem unterstellt man Ihnen, dass Sie etwas gehört haben. Letztendlich kommt es auf die Örtlichkeit an. Auf einem ruhigen Waldparkplatz glaubt man Ihnen selten, dass Sie nichts hörten, auf dem Parkplatz einer lauten Diskothek ist das anders

Niemand muss zum Tatort zurückkehren

Angenommen Sie haben auf einem Supermarktparkplatz ein anderes Fahrzeug leicht touchiert. Bedingt durch Musik und Durchsagen des Geschäftes, haben Sie das nicht bemerkt und fuhren daher reinen Gewissens davon. Ein Nachbar hat den Vorgang beobachtet und weist Sie auf die Tatsache hin, dass Sie ein Auto beschädigt haben. Sicher der Gedanke liegt nahe, dass Sie sich nun stellen müssen. Aber als Sie den Unfallort verließen, wußten Sie nichts von dem Unfall, sie begingen also keine vorsätzliche Unfallflucht. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 19. März 2007 (2 BvR 2273/06) bestätigt.

Berührungsloser Unfall

Auch dieser Fall kommt in der Praxis häufig vor. Sie überholen und schneiden dabei ein Fahrzeug. Der Fahrer erschrickt und verliert die Kontrolle über sein Auto. Es landet im Graben. Keine Frage, Sie haben den Unfall zumindest mit verschuldet. Aber die Frage ist, haben Sie ihn bemerkt. Ihre Aufmerksamkeit ist auf das Geschehen vor Ihnen gerichtet. Es ist daher durchaus glaubhaft. dass Ihnen die Folgen Ihres Überholmanövers entgangen sind. Auch in dem Fall gilt natürlich, dass Sie sich nicht als Unfallbeteiligter melden müssen, wenn Sie ein andere Fahrer auf den Unfall aufmerksam macht. Sie müssen wegen des Fehlers beim Überholen eventuell strafrechtlich Konsequenzen tragen und auch zivilrechtliche Ansprüche sind möglich, aber Sie haben keine Fahrerflucht begangen.

Fahrzeug im Graben

Erhalten Sie eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihres Falls

Sie benötigen schnelle Hilfe? Kontaktieren Sie mich jetzt!

Persönlicher Termin

Buchen Sie einen Termin in meiner Kanzlei in Berlin Steglitz Zehlendorf.

Meine Empfehlung

Telefonische Erstberatung

Rufen Sie mich an und erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls.

Jetzt anrufen!

Tel. 0170 380 36 32

Mo–So von 9–22 Uhr

Online Sofortcheck

Füllen Sie den Fragebogen aus und erhalten Sie eine Einschätzung Ihres Falls.


Ihre Vorteile

  • Qualitätssiegel staatlich autorisierter „Fachanwalt für Verkehrsrecht“
  • Schnellere Einarbeitung in Ihren Fall als ein normaler Anwalt
  • Spezialisiert auf die Bereiche Bußgeld und Verkehrsstraftaten

Ich setze mich diskret und kompetent dafür ein, dass Sie Ihr Recht bekommen.