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Unfallflucht: Neue Grenzen für den Führerscheinentzug

Konsequenz aus den aktuellen Entscheidungen

Die Urteile des Landgerichts Zwickau (3 NBs 420 Js 8745/24 Urteil vom 24.04.2025) sowie das Oberlandesgericht Celle (3 ORs 2/25) nehmen einen Grenzwert für einen schweren Sachschaden von mindestens 2.500 € netto an.

Mit anderen Worten: Wenn die Schadenhöhe unter 2.500 Euro netto beträgt, liegt kein bedeutender Schaden vor. Eine vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis ist in der Regel nicht berechtigt und eine Beschwerde gegen den Akt ist erfolgversprechend.

Achtung: Unfallflucht ist auch bei kleineren Schäden gemäß § 142 StGB eine Straftat. Das heißt: Ein Führerscheinentzug entfällt daher nicht automatisch, nur weil der Schaden unterhalb der neuen Schwelle liegt.

Mögliche strafrechtlichen Folgen

Die Strafe hängt nicht alleine von der Schadenshöhe ab, sondern auch von dem Gesamtumständen.

Wurde der Unfall bemerkt? Sie machen sich nicht strafbar bei einem vorsatzlosemnSich-Entfernen vom Unfallort. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 35/2007 vom 30. März 2007

Wird die Tat hartnäckig geleugnet? Laut Expertenmeinungen kann bei hartnäckigem Leugnen der Führerschein auch bei niedrigeren Beträgen entzogen werden.

Liegt eine schwere Straftat vor? Bei besonders rücksichtslosem Fahrverhalten wird in extremen Ausnahmefällen sogar geprüft, ob ein versuchtes Tötungsdelikt vorliegt. Es droht mehr als ein Führerscheinverlust.

Strafe entsprechend der bisher üblichen Staffelung

  • Bis 600 €: Es erfolgt in der Regel kein Führerscheinentzug. Viele Gerichte stellen das Verfahren gegen eine Geldauflage ein.
  • Bis 1.300 €: In diesem Bereich drohen in der Regel ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. Diese Strafe ist nach den Urteilen der Gerichte anfechtbar, weil kein bedeutender Schaden entstanden ist.
  • Ab 1.300 € bis 2.500 €: Hier kann der Führerschein für sechs bis zwölf Monate entzogen werden. Auch diese Strafe ist nun anfechtbar.

Mein Rat als Fachanwalt für Verkehrsrecht

Unabhängig von der Schadenhöhe, schwiegen sie Grundsätzlich, wenn Ihnen die Polizei oder die Staatsanwaltschaft Fahrerflucht vorwirft. Jede unbedachte Äußerung kann Ihnen schaden und mir die Verteidigung erschweren, wenn nicht sogar unmlöglich machen.

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Fachanwalt für Verkehrsrecht Oliver Schüler gehört das zweite Jahr in Folge zu den besten Unternehmen auf Trustlocal. Dies basiert auf der Anzahl der Bewertungen im letzten Jahr und darauf, wie gut ich auf Anfragen reagiere.