Der Staatsanwalt geht von Vorsatz aus, in Wirklichkeit geschieht die Fahrerflucht meistens aus einem spontanen Impuls. Später bleibt die Angst vor dem Verlust der Fahrerlaubnis, übrigen der Hauptgrund, wieso sich Fahrer nach der Tat nicht stellen. Ein Urteil des OLG Koblenz (A5 OLG 32 Ss 214/21) zeigt, dass der Verlust der Fahrerlaubnis an strenge Kriterien gebunden sein muss. Ein Führerscheinentzug bei Fahrerflucht darf nicht automatisch erfolgen, sondern nach einer sorgfältigen Begründung.
Ein Berufskraftfahrer wurde wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort bestraft. Das Amtsgericht Diez verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 40 Euro. Zusätzlich entzog es ihm die Fahrerlaubnis und sprach eine Sperrfrist von sechs Monaten für die Neuerteilung aus. In der Berufungsverhandlung reduzierte das Landgericht Koblenz die Geldstrafe, aber der Entzug der Fahrerlaubnis blieb bestehen.
Das Gericht bemängelt im Wesentlichen 3 Fehler bei der Höhe der Strafzumessung:
Der Mann bestritt die Tat hartnäckig und bezichtigte die Hauptbelastungszeugin der Falschaussage. Grundsätzlich gilt aber der Grundsatz „niemand ist gehalten, sich selbst zu belasten“. Einem Angeklagten darf sein prozessuales Verteidigungsverhalten daher nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
Vorsicht: § 193 StGB setzt eine Grenze bei der Bezichtigung eines Zeugen. Dies wird das Gericht im Einzelfall prüfen.
Die Schadenshöhe wurde lediglich durch einen pauschalen Verweis auf eine Rechnung eines Reparaturbetriebs in den Akten festgestellt. Dies ist unzureichend, denn die genaue Schadenshöhe ist sowohl für die allgemeine Strafzumessung (§ 46 Abs. 2 StGB) als auch für die Frage relevant ist, ob der Regelfall des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB anwendbar ist.
Ein Fahrverbot bedeutet, dass Sie für eine genau bestimmte Zeit kein Kraftfahrzeugführen dürfen. Sie geben den Führerschein ab und bekommen ihn nach Ablauf der Frist wieder. Beim Entzug der Fahrerlaubnis müssen sie den Führerschein neu machen. Oft ist das erst nach Ablauf einer Frist erlaubt. manchmal müssen Sie zusätzlich eine MPU bestehen.
Sie können den Zeitpunkt der Führerscheinabgabe bei einem Fahrverbot als Ersttäter oft bestimmen. Sie haben meistens ab Rechtskraft des Bußgeldbescheids 4 Monate Zeit, den Führerschein zur Verwahrung abzugeben. Aber es kommt auf die genauen Umstände an.
Sie gelten nur dann als Ersttäter, wenn in den letzten 2 Jahren vor dem aktuellen Verstoß kein Fahrverbot gegen Sie verhängt wurde.
Sie zählen als Wiederholungstäter, wenn Sie in den letzten 2 Jahren bereits ein Fahrverbot hatten. Der Grund für das Fahrverbot ist dabei unerheblich.
In der Regel nicht. Sie können aber beim zuständigen Verwaltungsgericht eine aufschiebende Wirkung beantragen. Bei einem eher geringen Verstoß und als Berufskraftfahrer haben sie gut Chancen, dass Sie zunächst die Fahrerlaubnis behalten.
Der Führerschein ist bei Fahrerflucht tatsächlich in Gefahr. Aber es gibt viele Optionen den Entzug der Fahrerlaubnis zu verhindern. Das erwähnte Urteil zeigt, dass Gerichte dazu neigen, die Umstände nicht genau zu prüfen, wenn kein erfahrener Fachanwalt die entlastenden Argumente vorträgt.
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann die Erfolgsaussichten prüfen und eine strategisch sinnvolle Vorgehensweise entwickeln.
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